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NEUE EU-GESETZGEBUNG
Im Februar 2006 sind europaweit neue Richtlinien zur Lärmbelastung am Arbeitsplatz in Kraft getreten. Der neuen EU-Lärmgesetzgebung zufolge müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bei Schallpegeln von über 80 dB(A) angemessene Gehörschützer zur Verfügung stellen. Alle Mitgliedsstaaten müssen die neue Richtlinie bis Februar 2006 umsetzen (Ausnahmen sind möglich).
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